BOS-Richtlinie – Technische Richtlinie für Objektfunkanlagen
Die BOS-Richtlinie (TR-BOS) ist die zentrale technische Vorschrift für Planung, Errichtung und Betrieb von BOS-Objektfunkanlagen. Für Gebäudebetreiber in Karlsruhe vermitteln wir Fachbetriebe, die alle Anforderungen der Richtlinie in der Prüfpraxis umsetzen.
Inhalte der BOS-Richtlinie
Die TR-BOS regelt alle technischen Aspekte: Funkversorgungsanforderungen – Mindestfeldstärken für analoge und digitale BOS-Frequenzen, Antennentechnik – Auswahl, Platzierung und Verkabelung von Außen- und Innenantennen, Signalverarbeitung – Verstärker, Filter, Frequenzweichen, Stromversorgung – Notstrompufferung von mindestens 12 Stunden (Neubau), Redundanz – Anforderungen an ausfallsichere Systeme, Dokumentation und Abnahme – Anlagenbuch, Abnahmeprotokoll und Prüfplakette. Die Richtlinie wird laufend aktualisiert, besonders im Bereich des TETRA-Digitalfunks.
Unterschiede zwischen analogem und digitalem BOS-Funk
In Karlsruhe sind beide Systeme parallel in Betrieb: Analog (2 m-Band 165–174 MHz, 4 m-Band 74–87 MHz) wird noch in vielen Bestandsanlagen genutzt. TETRA-Digitalfunk (380–395 MHz) ist der Standard für Neuanlagen. Die Pegelanforderungen sind unterschiedlich, und die Messtechnik beim Digitalfunk umfasst zusätzlich die Bitfehlerrate (BER) und den Modulation Error Ratio (MER). Der Fachbetrieb muss beide Systeme beherrschen.
Abnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfung
Bei Neuanlagen ist eine Abnahmeprüfung nach TR-BOS erforderlich, bevor die Anlage in Betrieb geht. Sie wird von einem akkreditierten Prüflabor oder Sachverständigen durchgeführt. Die wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre bestätigt den fortbestehenden ordnungsgemäßen Zustand.
Bedeutung für Karlsruhe und Umgebung
Alle BOS-Funkanlagen in Karlsruhe, Ettlingen, Bruchsal, Rastatt und Pforzheim müssen nach TR-BOS errichtet und betrieben werden. Besonders bei Neubauten im Gewerbegebiet Karlsruhe-Nord und bei Nachrüstungen in Bestandsgebäuden des KIT ist die Einhaltung der Richtlinie obligatorisch.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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